Author Topic: Wichtig: BMX als Sportgerät in der Deutschen Bahn  (Read 6764 times)

Offline PascalNanko

  • Cliffhanger
  • *******
  • Posts: 401
Wichtig: BMX als Sportgerät in der Deutschen Bahn
« on: December 11, 2010, 05:51:28 PM »
Hallo zusammen.

bitte vorweg schonmal ich suche in diesem topic keine " ja das ist frei" posts oder sonst irgendein halb wissen.

Folgende situation:

Ich habe ein Ticket für mich selber aber kein fahrradticket in der Bahn gehabt war im Fahrradabteil mit meinem Bmx. ( keine bremsen kein licht obendrein nochn platten, das ist aber belanglos)

sicherheits typ von der bahn kommt genau auf mich zu gesteuert und macht stress. ich erkläre ihm dass es sich um ein sportgerät handelt und dadurch kein beförderungsgeld genommen werden darf. er ist anderer meinung und fragt nach meinem ausweis. nach einigem hin und her diskutieren landen wir bei der bundespolizei und ich gebe widerwillig meine personendaten preis, habe aber es mir bescheinigen lassen, dass ich ein bmx in der bahn hatte und kein normales fahrrad.

Ich muss auf jeden fall einspruch gegen dieses ticket einlegen, da ich schon ein verfahren wegen erschleichen von leistungen hatte, welches aber durch einen netten staatsanwalt eingestellt wurde. Desswegen ist es für mich wirklich wichtig, dass dieses ticket als ungeltend gemacht wird.

meine frage an die comunity:

ich brauche wirklich die besagten § die in den agbs der bahn stehen und die mich aus dieser sache rausholen. ich weis es gibt sie, kann sie aber nicht nennen. also bitte keine "aus dem gedächtnis geformten phrasen schreiben, sondern bitte wenn jemand da draussen ist genauer § und als zitat posten

ich bedanke mich schonmal im vorraus.

Grüße Pascal

Offline fuchsjunge

  • Backpacker
  • ******
  • Posts: 383
  • Tu es!
Re: Wichtig: BMX als Sportgerät in der Deutschen Bahn
« Reply #1 on: December 11, 2010, 06:43:07 PM »
Für den Fall das dir hier keiner helfen kann würde ich es mal in der Verbraucherzentrale versuchen.

Offline Kevin @Mülheim Ruhr (NRW)

  • GF Inhabitant
  • ********
  • Posts: 1171
Re: Wichtig: BMX als Sportgerät in der Deutschen Bahn
« Reply #2 on: December 11, 2010, 07:45:54 PM »
helfen kann ich auch nicht wirklich aber ich würde hier ( http://www.adfc.de/) mal nachfragen.

ps: gibt es eigentlich eine genaue definition für das Wort "Fahrrad"

Offline DennyFlatlandBMX

  • Deathtrucker
  • ********
  • Posts: 702
Re: Wichtig: BMX als Sportgerät in der Deutschen Bahn
« Reply #3 on: December 11, 2010, 09:55:28 PM »
habe aber es mir bescheinigen lassen, dass ich ein bmx in der bahn hatte und kein normales fahrrad.



wer hat das bescheinigt?
und was stand genau auf der bescheinigung?

"hierbei handelt es sich um ein bmx." ?
oder
"hierbei handelt es sich um kein normales fahrrad sondern ein bmx." ?

beim 1. hättste gelitten.
zweiräder mit kurbel dran is für die bahn ein fahrrad. egal ob stvo zulässig oder nicht.

falls es zu einem verfahren kommt. kommts einfach auf den Richter an.
wenn das n penner is und meint NATÜRLICH IS DASSN FAHRRAD siehts schlecht aus
und ich möchte behaubten das das in 90 von 100 fällen der fall sein wird.
« Last Edit: December 11, 2010, 10:35:48 PM by Denny @ Göttingen »